Neben den Belastungen durch immer höhere Temperaturen im Sommer spielt nach
wie vor die Wärme-Erzeugung für Heizungszwecke eine wichtige Rolle.
Bei der Verbrennung von fossilen Energieträgern wie Erdöl und Erdgas entsteht
nicht nur das Treibhausgas CO2, sondern auch andere Schadgase und Feinstaub.
Im Zuge der Umstellungen, die auch die Europäische Union fordert, werden fossile Energieträger mittelfristig höher besteuert (ansteigender CO2-Preis) und damit teurer.
Auch die Förderung von Kohle, Erdöl und Erdgas wird zunehmend unwirtschaftlicher,
da es weniger Abnehmer geben wird.
Erste Versorger haben angekündigt, demnächst ihre Erdgasversorgung einzustellen.
Hinzu kommt die Abhängigkeit von Förderländern, die allein in der Lage sind, unseren
immer noch hohen Energiebedarf zu decken.
Grundlage für die einzuschlagenden Pfade ist das Gebäudenergiegesetz (GEG) aus dem Jahr 2020, das alle einzuhaltenden Vorgaben, Fristen und Alternativen beschreibt. Das Gebäudeenergiegesetz löste ab November 2020 die Regelungen des Energieeinsparungs- gesetzes (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ab. Es setzt auch die europäische Regeln zur Energieeinsparung bei Gebäuden (EPBD) um. Quelle: wiki-energie
Damit bei uns die Ziele im Gebäudesektor erreicht werden, wurde das GEG 2024 novelliert, ab Januar 2024 wurden die notwendigen Einzelmaßnahmen in einen zeitlichenRahmen gesetzt, Förderungsmaßnamen wurden festgelegt und ihre Randbedingungen beschrieben.
Das häufg zitierte ‚Heizungsgesetz‘ ist also kein eigenes Gesetz, sondern Bestandteil des GEG.
Neben den Belastungen durch immer höhere Temperaturen im Sommer spielt nach
wie vor die Wärme-Erzeugung für Heizungszwecke eine wichtige Rolle.
Bei der Verbrennung von fossilen Energieträgern wie Erdöl und Erdgas entsteht
nicht nur das Treibhausgas CO2, sondern auch andere Schadgase und Feinstaub.
Im Zuge der Umstellungen, die auch die Europäische Union fordert, werden fossile Energieträger mittelfristig höher besteuert (ansteigender CO2-Preis) und damit teurer.
Auch die Förderung von Kohle, Erdöl und Erdgas wird zunehmend unwirtschaftlicher,
da es weniger Abnehmer geben wird.
Erste Versorger haben angekündigt, demnächst ihre Erdgasversorgung einzustellen.
Hinzu kommt die Abhängigkeit von Förderländern, die allein in der Lage sind, unseren
immer noch hohen Energiebedarf zu decken.
Grundlage für die einzuschlagenden Pfade ist das Gebäudenergiegesetz (GEG) aus dem Jahr 2020, das alle einzuhaltenden Vorgaben, Fristen und Alternativen beschreibt. Das Gebäudeenergiegesetz löste ab November 2020 die Regelungen des Energieeinsparungs- gesetzes (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ab. Es setzt auch die europäische Regeln zur Energieeinsparung bei Gebäuden (EPBD) um. Quelle: wiki-energie
Damit bei uns die Ziele im Gebäudesektor erreicht werden, wurde das GEG 2024 novelliert, ab Januar 2024 wurden die notwendigen Einzelmaßnahmen in einen zeitlichenRahmen gesetzt, Förderungsmaßnamen wurden festgelegt und ihre Randbedingungen beschrieben.
Das häufg zitierte ‚Heizungsgesetz‘ ist also kein eigenes Gesetz, sondern Bestandteil des GEG.